Legionellenuntersuchung

Die neue Trinkwasserverordnung: Anzeige- und Untersuchungspflicht

Seit dem 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung in Kraft getreten.
Die Novellierung sieht vor, dass Hausinstallationen, in denen Warmwasser zentral erwärmt und für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird, dem Gesundheitsamt schriftlich anzuzeigen sind und der jährlichen Untersuchung auf Legionellen unterliegen. Das betrifft Warmwasserspeicher ab einer Kapazität von 400 Litern bzw. mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Abgang Warmwasserbereiter und Entnahmestelle und damit so gut wie alle Mehrfamilienhäuser in Deutschland!
Der Unternehmer oder sonstige Inhaber (Betreiber) einer öffentlichen Hausinstallation hat das Wasser auf Anordnung der zuständigen Behörde zu untersuchen oder untersuchen zu lassen.

Legionellen

Legionellen sind stabförmige Bakterien im Wasser, die beim Menschen schwere Infektionen auslösen können. Vor allem warmes Wasser bis 50 Grad Celsius bietet diesen Bakterien einen optimalen Lebensraum, in dem sie sich rasant vermehren können.



Die Untersuchungen auf Legionellen haben bis spätestens Ende 2012 zu erfolgen und die Ergebnisse der Laborüberprüfungen sind dem Gesundheitsamt vorzulegen.

Wir sind zertifizierter Probenehmer für Trinkwasseruntersuchungen!

Gemäß Trinkwasserverordnung sind nur zertifizierte Probenehmer berechtigt Probeentnahmen zu tätigen, denn hierbei sind verschiedene Richtlinien zu beachten.

Wir sind seit dem 24.02.2012 zertifizierter Probenehmer! Wir übernehmen für Sie die Trinkwasserproben-Entnahme und senden diese an ein akkreditiertes Institut. Die Ergebnisse der Untersuchung erhalten Sie dann direkt vom Labor!

Was können wir für Sie tun?

Vereinbaren Sie doch einfach einen Termin mit uns! Wir beraten Sie dann gern und unverbindlich über unsere individuellen Möglichkeiten.

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